Studiengemeinschaft für Elektr. & Computertechnik

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Das Finanzamt bescheinigt uns, dass unser Verein, mit dem Bescheid vom 30.04.2018, für die Jahre 2014 bis 2016 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist, da er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

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