Das Finanzamt bescheinigt uns, dass unser Verein, mit dem Bescheid vom 21.11.2023, für die Jahre 2020 bis 2022 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist, da er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.